Für eine Wohnungsauflösung gibt es unterschiedliche Gründe. Liegt ein Todesfall vor oder ein nahestehender Angehöriger zieht in einen Seniorenstift um, ist die Auflösung des Haushaltes oder die teilweise Entrümpelung emotional zusätzlich belastet. Damit man eine solche Situation nicht alleine stemmen muss, kann man sich Profis zur Unterstützung holen. Allerdings gilt es ein paar Punkte zu beachten. Welche Firma sollte man beauftragen? Selbst wenn die Werbung oder der Werbezettel verlockend klingen, sollte nicht das erstbeste Unternehmen gewählt werden. Die Preise in diesem Sektor können sich horrend unterscheiden. Selbst in ein und derselben Stadt. Deshalb sollte man sich von mehr als einer Entrümpelungs-Firma einen Kostenvoranschlag geben lassen. Seriöse Firmen formulieren eine klare Kostenübersicht. Zudem kann ein kostenloser Besichtigungstermin vereinbart werden, an dem ein Mitarbeiter sich einen Überblick über die Lage vor Ort macht. Welche Kosten entstehen bei einer Wohnungsauflösung? Die Aufwendungen schwanken sehr und lassen sich nur durch einen Fachbetrieb genau ermitteln. Hier spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Welche Güter sollen ausgeräumt werden? Betrifft es eine kleine Wohnung oder ein ganzes Haus? Sind die Räume leicht zugänglich oder nur über Treppenstufen zu erreichen? Kann direkt vor dem Objekt geparkt werden? Aus all diesen Punkten berechnet sich der Gesamtpreis. Aufhorchen sollte man auch bei zu günstigen Preisen, dies könnte eine Mogelpackung sein. Zudem ist es schwer alle Kosten, beispielsweise für die Mitarbeiter, adäquat zu decken, wenn der Preis zu niedrig kalkuliert ist. Wichtige Fragen zur Wohnungsauflösung Geht es um eine komplette Auflösung des Haushaltes, kann im Verwandten- und Bekanntenkreis nachgefragt werden, ob diese Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände gebrauchen können. Zuallererst sollte man aber selbst genau schauen. Sind noch wichtige Unterlagen vorhanden oder wertvolle oder emotional bedeutsame Gegenstände? Im Optimalfall ist es gut, sich ausreichend Zeit hierfür zu nehmen, auch wenn die Zeit drängt. Ist die Wohnung erst einmal ausgeräumt, kann nichts mehr zurückgeholt werden. Handelt es sich um eine teilweise Auflösung des Haushaltes, wegen eines Umzugs in den Seniorenstift, sollten alle Schritte in Absprache mit dem eigentlichen Wohnungsbesitzer ausgeführt werden – soweit dies noch möglich ist. Vorsicht ist besser als Nachsicht! Aufhorchen sollte man bei speziellen Angeboten. Werden extra Versicherungen vorgeschlagen oder ein Außenaufzug angeraten? Trotz Zeitdruck sollte hier nachgefragt und nachgedacht werden. Sind diese zusätzlichen Kostenfaktoren wirklich notwendig? Zur Not auch hier eine weitere Meinung einholen. Am Tag der Wohnungsauflösung kann man mit dem Teamleiter besprechen, was mitgenommen werden und was in der Wohnung verbleiben soll. Am besten im Mietvertrag nachschauen, ob Möbel, wie beispielsweise die Küche zur Wohnung gehören. Gegenstände, die in der Wohnung verbleiben sollen, können markiert werden, damit es zu keinen Missverständnissen bei der Entrümpelung kommt.
|